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Qualitäts­standards für Klassenfahrten richtig einschätzen

Warum fahren Sie mit Reiseveranstaltern am sichersten zur Klassenfahrt?

Kommer­zielle Reise­veranstal­ter kön­nen für Sie eine wesent­liche Stütze der Klassenfahrt sein. Dank aus­geprägten touristischen Know-How durch­dringen sie den Markt und kön­nen Be­förderungs­an­bieter, Unter­künf­te und Pro­gramm­ver­anstal­ter richtig ein­schätzten (und als sehr zu begrüßenden Nebeneffekt be­sondere Kon­di­tionen aus­handeln). Das alles hilft den Entscheider*innen in den Schulen, sowohl den Zeit­faktor der Or­ga­ni­sation von Klassen­fahrten soweit wie möglich zu re­du­zieren als auch päda­go­gische Kompe­tenzen zu kana­li­sieren.

Des Weiteren unter­liegen Pauschal­reise­veranstal­ter anderen Rahmen­bedingungen als bei­spiels­weise Unter­künfte oder Transport­unter­nehmen. Während bei Letzteren zwangs­läufig nur Teil­as­pekte der Klassen­fahrt im Fokus des Gesetz­gebers stehen, be­ziehen sich die gesetz­lichen Bestim­mungen, denen Reise­veranstal­ter unter­wor­fen sind, auf das Gesamt­paket der Reise. Da Reiseveranstalter die Verantwortung für die komplette Klassenfahrt innehaben, finden Schulleiter*innen und Lehrer*innen in Reiseveranstaltern EINEN Ansprechpartner für alles. Damit garan­tiert die Bu­chung beim Reise­ver­anstal­ter quasi per Gesetz Planungs­sicherheit. Im Gegen­satz zur Direkt­buchung in der Unter­kunft oder zur Selbst­or­ga­ni­sa­tion einer Klas­sen­fahrt steht beim Reise­ver­anstal­ter die Durch­führung der Klassen­fahrt fest. Es ist daher un­verständ­lich, warum in den Schulfahrten­erlas­sen der Bundes­länder die Schul­fahrten­ver­anstal­ter keine Erwäh­nung finden. Reise­ver­anstal­ter garan­tieren zudem die konse­quente Um­setzung des Reise­rechts, was neben der In­sol­venz­ver­sicherung auch Reise- und Haft­pflicht­ver­sicherungen ein­schließt.

Wie den passenden Reise­ver­anstal­ter für die Klassenfahrt finden?

Wie nun finden Sie sich unter den vielen Reise­ver­anstal­tern für Klassen­fahrten zurecht? Einige Kri­terien, auf die Sie bei der Buchung und während der Findungs­pha­se achten können, haben wir an dieser Stel­le für Sie auf­ge­listet.

Lehrer*in sucht passenden Reiseveranstalter für die Klassenfahrt

5 Antworten

Internetseite

Schauen Sie sich die jeweiligen Internet­seiten genau an, und las­sen Sie sich von schönen Bil­dern nicht blenden. Wichtige Frage­stel­lungen für Sie sollten sein: Finden Sie ein ausführ­liches Impres­sum vor, dazu Telefon­nummern für Beratungs­dienst­leistungen? Verfügt das Unter­nehmen über einen Reise-TÜV oder eine ver­gleich­bare Qualitäts­zer­ti­fi­zierung? Orientieren Sie sich an der Qualitätsauszeichnung TOP-15 Unterkünfte von Jugendtours oder an unserem Ratgeber zu Zertifizierungen. Listet die Web­site Kunden­bewertungen auf und werden diese trans­parent oder gar unab­hängig gesam­melt? Vergleichen Sie auch, ob die Bewertungsnote, die Ihnen auf der besuchten Internetseite angezeigt wird, mit der des jeweiligen Bewertungsportals übereinstimmt. Oftmals finden sich auch Bildersammlungen von durchgeführten Klassenfahrten, ein Beispiel finden Sie unter Bildergalerie.

Soziale Medien

Reise­veranstal­ter und Unter­künfte verfügen oftmals über farben­prächtige Face­book-Seiten oder umfang­reiche Insta­gram-Auftrit­te. Den dort geschil­derten Ein­drücken, Be­wertungen und Kommen­taren gegenüber sollten Sie skeptisch sein! Auch der Verweis auf die jugend­liche Ziel­gruppe läuft ins Leere. Schul­fahrten sind Gruppen­reisen, die der Aufsichts­pflicht von Lehrer*innen unterliegen. Private Positings von Schüler*in­nen während der Reise sind ebenso unwahr­schein­lich, wie Sie nur selten Kommentare über den Schul­unter­richt in den sozialen Medien finden werden.

Sind Postings von Schüler*in­nen bei Klassen­fahrten nicht vorstell­bar, erschei­nen diese bei Jugend­reisen durchaus im Bereich des Möglichen: Dort, wo Kinder und Jugendliche als Einzel­reisende unterwegs sind, ist ein privater Aus­tausch von Fotos bei Instagram oder einem Face­book-Eintrag deutlich wahrschein­licher. Seien Sie daher vorsichtig, wenn die Abonnentenzahl Ihres Klassenfahrtenanbieters bei Facebook oder Instagram ebenso hoch ist wie die bei einem Jugendreisenanbieter.

Serviceleistungen

Welche Service­leistungen bietet der Reise­ver­anstal­ter an? Gewährt der je­weilige Veranstal­ter Inklusiv-Vor­teile (bei jeder Buchung inklu­dierte Service­leistungen) und wie sehen diese aus? Gehört bspw. die Kulanz bei Stor­nierungen dazu? Und wenn ja, welchen kon­kreten Umfang storniert der Ver­anstal­ter kostenlos? Wann muss der Reise­preis final ge­zahlt werden und ist eine Einzel­über­weisung der Eltern auf das Konto des Ver­anstal­ters möglich? Wie ver­hält es sich mit den Frei­plätzen? Oft­mals helfen Ihnen Online-Kunden­por­tale, die Klas­sen­fahrt zuhause vom Sofa aus zu planen.

Verbraucher­schutz und Daten­schutz

Eigentlich eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Da Schulfahrten­ver­anstal­ter alle Reise­leistungen aus einer Hand anbieten und die sorg­fäl­tige Aus­wahl der Leistungs­partner garantieren, unterliegen alle Teil­aspekte der Klassen­fahrt (Be­för­derung, Unter­bringung, Programm, Bil­dungs­dienst­leistungen) der Qualitätskontrolle des Veranstalters. Reise­ver­anstal­ter stehen vom Moment der Abreise bis zur Rück­ankunft in der Schule voll­um­fänglich in der Ver­ant­wortung für die Klassenfahrt: ein wirklicher Mehrwert für die ver­ant­wortliche Lehr­kraft. Achten Sie daher als K.-o.-Kriterium bei der Buchung von Klassen­fahrten darauf, ob der Vertrag nur einen Ansprech­partner für alle Belange der Klassen­fahrt ent­hält und ob der Reise­ver­anstal­ter alle Reise­leitungen aus einer Hand „veranstaltet“.

Krisenmanagement

Alle großen Ver­anstal­ter haben detail­lierte Notfall­pläne mit konkreten Zu­ständig­keiten und Handlungs­anweisungen. Achten Sie darauf, ob der Ver­anstal­ter Ihrer Wahl eine 24h-Hotline oder ein Not­ruf­telefon an­bietet, damit Sie sich im Bedarfs­fall und vor allem während der Reise rund um die Uhr mit Ihrem jeweiligen Ansprech­part­ner in Verbindung set­zen können.

Schule, außerschulisches Lernen und private Dienstleister

Außer­schulisches Lernen und private Dienst­leister

Was wären unsere Schulen ohne private Dienst­leister? Schul­buch­verlage, Pro­du­zenten von Schreib­tafeln oder White­boards, Computer­her­steller, Anbieter von Schul­essen oder eben Schul­fahrten­veranstalter, sie alle bewerben sich um die Gunst von Schul­leiter*innen und Lehr­kräften. Ganz gleich, ob Sie diesen Pro­zess im Inneren be­grüßen, sich der Sache enthalten oder ihn gar mit Sorge sehen, das kommer­zielle Management ist aus den Klassenräumen und Lehrerzimmern, ja selbst von den Schulhöfen, nicht mehr wegzudenken.

Zugleich ge­winnt das außer­schulische Ler­nen stetig an Be­deu­tung. Freilich Klassen­fahrten waren schon immer eine andere Art und Weise „in der Schule“ zu lernen. Aber gegen­wärtig treten neben das spielerische Element der Reisen, wie es im Er­kunden neuer Re­gionen und Län­der, im An­wenden gelernter Fremd­sprachen oder einfach nur im Kennen­lernen im Klassen­verband zum Ausdruck kommt, vermehrt pädago­gische Inhalte, die zudem nach Kriterien veri­fi­zier­bar sein müssen. Und obwohl Pädagog*in­nen bereits die eigent­liche Klassenfahrt or­ga­ni­sieren und durch­führen (und die Aufsichts­pflicht inne­haben), werden jetzt zusätzlich umfang­reiche päda­gogische Vor- und Nach­bereitung gefordert.

Da die Verant­wortung den Lehrer*in­nen ob­liegt, suchen diese sich Wege, um das Arbeits­volumen über­schau­bar zu hal­ten. Sie lagern Bildungsinhalte aus und wen­den sich ver­stärkt und voll­kommen zu­recht kommer­ziel­len Anbie­tern zu. Der Markt hat im letzten Jahr­zehnt zuhauf ent­sprechende An­gebote hervor­gebracht: Programm­veran­stalter, Erlebnis­reisen-An­bieter, Reform­pädagog*in­nen, Coaches für Klassen­fahrten, um nur einige der neuen Berufs­bezeich­nungen zu nen­nen, schos­sen wie Pilze aus dem Boden. Sie alle ermög­lichen es den verant­wort­lichen Lehr­kräften, Klassenfahrten oder Schulwandertage zu or­ga­ni­sieren. Vorgaben zur konkreten pädagogischen Um­setzung der schulischen Reisen sind hin­gegen selten und Qualitäts­standards gibt es wenige. Lesen Sie dazu auch in den Schulfahrtenerlassen der Bundes­länder, in denen Klassen­fahrten als schulische Ver­anstal­tungen gelten und an die Rahmen­lehrpläne der Kul­tus- und Bildungs­ministerien an­zuschließen sind.




 

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