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Reise­ver­sicherungen für Klassen­fahrten

Versichern Sie Ihre Klassenfahrt über Jugendtours und profitieren Sie von unseren Versicherungspaketen ohne Selbst­behalt. Die Lehrer-Ausfall-Versicherung gilt automatisch bei Versicherungsabschluss aller Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer. Unser Partner-Versicherung bietet Ihnen zuverlässigen und günstigen Schutz für Ihre Klassenreise.



Versicherungspakete gelten uneingeschränkt bei positivem Corona-Test

REISERÜCKTRITTSSCHUTZPAKET / RRS

Reiserücktrittsschutz mit Lehrer-Ausfall-Versicherung
(ohne Selbstbehalt)


Reisepreis inkl. Zusatzleistungen < 200,00 EUR p.P. = 6,00 EUR p.P.
Reisepreis inkl. Zusatzleistungen < 300,00 EUR p.P. = 8,00 EUR p.P.
Reisepreis inkl. Zusatzleistungen < 500,00 EUR p.P. = 12,00 EUR p.P.
Reisepreis inkl. Zusatzleistungen < 701,00 EUR p.P. = 14,00 EUR p.P.
Reisepreis inkl. Zusatzleistungen > 700,00 EUR p.P. = 27,00 EUR p.P.
2,00 EUR p.P. (bei Tagesfahrten)

Reiserücktrittsschutz (Allgemeine Bestimmungen, Teil A)
Ersatz vertraglich geschuldeter Stornokosten sowie von Mehrkosten, die aus verspätetem Reiseantritt resultieren, erfolgt aus folgenden Gründen:
- Unerwartete Nichtversetzung
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder Absolvierung einer Nachprüfung
- Impfungverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Arbeitsplatzverlust aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung der Eltern
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Schwerer Unfall
- Tod

Lehrer-Ausfall-Versicherung (Allg. Bestimmungen, Teil A)
Deckt das Risiko beim Ausfall ganzer Schulklassen, wenn die aufsichtsführende Lehrerin/der aufsichtsführende Lehrer wegen der o. g. Ereignisse aus versichertem Grund an der Schulfahrt nicht teilnehmen kann (Unterschreitung von 2 Lehrpersonen vorausgesetzt).

Abschlussfrist: Der Abschluss des Reiserücktrittsschutzes erfolgt bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 24 Tage vor Reiseantritt (bei Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn getätigt werden: spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung).

Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht den versicherten Personen direkt zu und kann durch diese geltend gemacht werden.



Versicherungspakete gelten uneingeschränkt bei positivem Corona-Test

REISEKOMPLETTPAKET / RKV

Reisekomplettpaket mit Lehrer-Ausfall-Versicherung
(ohne Selbstbehalt)


+ Reiserücktrittsschutz mit Lehrer-Ausfall-Versicherung
+ Reisekrankenversicherung
+ Reiseunfallversicherung
+ 24h-Notfall-Assistance
+ Reisehaftpflichtversicherung

Reisepreis inkl. Zusatzleistungen < 200,00 EUR p.P. = 9,00 EUR p.P.
Reisepreis inkl. Zusatzleistungen < 300,00 EUR p.P. = 12,00 EUR p.P.
Reisepreis inkl. Zusatzleistungen < 500,00 EUR p.P. = 18,00 EUR p.P.
Reisepreis inkl. Zusatzleistungen < 701,00 EUR p.P. = 24,00 EUR p.P.
Reisepreis inkl. Zusatzleistungen > 700,00 EUR p.P. = 32,00 EUR p.P.

Reiserücktrittsschutz (Allg. Bestimmungen, Teil A)
Ersatz vertraglich geschuldeter Stornokosten sowie von Mehrkosten, die aus verspätetem Reiseantritt resultieren, erfolgt aus folgenden Gründen:
- Unerwartete Nichtversetzung
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder Absolvierung einer Nachprüfung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Arbeitsplatzverlust aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung der Eltern
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Schwerer Unfall
- Tod

Lehrer-Ausfall-Versicherung (Allg. Bestimmungen, Teil A)
Deckt das Risiko beim Ausfall ganzer Schulklassen, wenn die aufsichtsführende Lehrerin/der aufsichtsführende Lehrer wegen der o. g. Ereignisse aus versichertem Grund an der Schulfahrt nicht teilnehmen kann (Unterschreitung von 2 Lehrpersonen vorausgesetzt).

Reisekrankenversicherung (Allg. Bestimmungen, Teil D)
Kostenerstattung, z.B. bei unerwarteten Erkrankungen oder schwerem Unfall, erfolgt für die medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung, bei akut auftretenden Krankheiten und Unfallverletzungen im Ausland für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport sowie für überführungs- und Bestattungskosten im Todesfall. Bei Reisen in Deutschland ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport sowie bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld bis zu 30 Tagen versichert.

24h-Notfall-Assistance (Allg. Bestimmungen, Teil E)
Erstattung von Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei einem Unfall oder Organisation von weltweiter Hilfe (rund um die Uhr) bei Notfällen, z.B. bei Krankheit, Unfall oder Tod, Verlust von Dokumenten oder Reisezahlungsmitteln, Strafverfolgungsmaßnahmen, Betreuung minderjähriger Kinder bei Krankheit oder Unfall der Eltern.

In der Reisekrankenversicherung und der 24h-Notfall-Assistance ist vor Beginn einer stationären Behandlung oder Krankenrücktransporten unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale des Versicherers aufzunehmen.

Reisehaftpflichtversicherung (Allg. Bestimmungen, Teil G)
Versicherungsschutz besteht gegen gesetzliche Schadensersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden während der versicherten Reise bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Reiseunfallversicherung (Allg. Bestimmungen, Teil H)
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während der versicherten Reise, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.

Abschlussfrist: Der Abschluss des Reiserücktrittsschutzes erfolgt bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 24 Tage vor Reiseantritt (bei Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn getätigt werden: spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung).




 

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