Versichern Sie Ihre Klassenfahrt über Jugendtours und profitieren Sie von unseren Versicherungspaketen ohne Selbstbehalt Unsere Partner bieten Ihnen zuverlässigen und günstigen Schutz für Ihre Klassenreise.
+ mit/ohne Lehrer-Ausfall-Versicherung
+ OHNE SELBSTBEHALT
Reisepreis unter 200,00 EUR p.P. = 5,00 EUR p.P.
Reisepreis unter 300,00 EUR p.P. = 7,00 EUR p.P.
Reisepreis unter 500,00 EUR p.P. = 10,00 EUR p.P.
Reisepreis ab 501,00 EUR p.P. = 13,00 EUR p.P.
Reiserücktrittsschutz (Allgemeine Bestimmungen, Teil A)
Ersatz vertraglich geschuldeter Stornokosten sowie von Mehrkosten, die aus verspätetem Reiseantritt resultieren, erfolgt aus folgenden Gründen:
- Unerwartete Nichtversetzung
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder Absolvierung einer Nachprüfung
- Impfungverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Arbeitsplatzverlust aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung der Eltern
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Schwerer Unfall
- Tod
Lehrer-Ausfall-Versicherung (Allg. Bestimmungen, Teil A) nur gültig bei gleichzeitiger Versicherung aller Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer der Gruppe)
Deckt das Risiko beim Ausfall ganzer Schulklassen, wenn die aufsichtsführende Lehrerin/der aufsichtsführende Lehrer wegen der o. g. Ereignisse aus versichertem Grund an der Schulfahrt nicht teilnehmen kann (Unterschreitung von 2 Lehrpersonen vorausgesetzt).
Abschlussfrist: Der Abschluss des Reiserücktrittsschutzes erfolgt bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 24 Tage vor Reiseantritt (bei Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn getätigt werden: spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsformular.
Der Versicherungsschutz wird auf der Grundlage der Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT travel underwriting GmbH für den führenden Versicherer Helvetia Versicherungs-AG (VB MDT 2020-P) und für die ausschließlich auf der Buchungsbestätigung/Rechnung beschriebenen Leistungsbestandteile der Reiseversicherung gewährt. Die Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Versicherungsnachweis
+ Reiserücktrittsschutz mit/ohne Lehrer-Ausfall-Versicherung
+ Reisekrankenversicherung
+ 24h-Notfall-Assistance
+ Reiseunfallversicherung
+ Reisehaftpflichtversicherung
+ OHNE SELBSTBEHALT
Reisepreis unter 200,00 EUR p.P. = 8,00 EUR p.P.
Reisepreis unter 300,00 EUR p.P. = 11,00 EUR p.P.
Reisepreis unter 500,00 EUR p.P. = 16,00 EUR p.P.
Reisepreis ab 501,00 EUR p.P. = 22,00 EUR p.P.
Reiserücktrittsschutz (Allg. Bestimmungen, Teil A)
Ersatz vertraglich geschuldeter Stornokosten sowie von Mehrkosten, die aus verspätetem Reiseantritt resultieren, erfolgt aus folgenden Gründen:
- Unerwartete Nichtversetzung
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder Absolvierung einer Nachprüfung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Arbeitsplatzverlust aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung der Eltern
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Schwerer Unfall
- Tod
Lehrer-Ausfall-Versicherung (Allg. Bestimmungen, Teil A) nur gültig bei gleichzeitiger Versicherung aller Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer der Gruppe)
Deckt das Risiko beim Ausfall ganzer Schulklassen, wenn die aufsichtsführende Lehrerin/der aufsichtsführende Lehrer wegen der o. g. Ereignisse aus versichertem Grund an der Schulfahrt nicht teilnehmen kann (Unterschreitung von 2 Lehrpersonen vorausgesetzt).
Reisekrankenversicherung (Allg. Bestimmungen, Teil D)
Kostenerstattung, z.B. bei unerwarteten Erkrankungen oder schwerem Unfall, erfolgt für die medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung, bei akut auftretenden Krankheiten und Unfallverletzungen im Ausland für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport sowie für überführungs- und Bestattungskosten im Todesfall. Bei Reisen in Deutschland ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport sowie bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld bis zu 30 Tagen versichert.
24h-Notfall-Assistance (Allg. Bestimmungen, Teil E)
Erstattung von Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei einem Unfall oder Organisation von weltweiter Hilfe (rund um die Uhr) bei Notfällen, z.B. bei Krankheit, Unfall oder Tod, Verlust von Dokumenten oder Reisezahlungsmitteln, Strafverfolgungsmaßnahmen, Betreuung minderjähriger Kinder bei Krankheit oder Unfall der Eltern.
In der Reisekrankenversicherung und der 24h-Notfall-Assistance ist vor Beginn einer stationären Behandlung oder Krankenrücktransporten unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale des Versicherers aufzunehmen.
Reisehaftpflichtversicherung (Allg. Bestimmungen, Teil G)
Versicherungsschutz besteht gegen gesetzliche Schadensersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden während der versicherten Reise bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Reiseunfallversicherung (Allg. Bestimmungen, Teil H)
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während der versicherten Reise, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.
Abschlussfrist: Der Abschluss des Reiserücktrittsschutzes erfolgt bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 24 Tage vor Reiseantritt (bei Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn getätigt werden: spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsformular.
Der Versicherungsschutz wird auf der Grundlage der Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT travel underwriting GmbH für den führenden Versicherer Helvetia Versicherungs-AG (VB MDT 2020-P) und für die ausschließlich auf der Buchungsbestätigung/Rechnung beschriebenen Leistungsbestandteile der Reiseversicherung gewährt. Die Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Versicherungsnachweis