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14.04.2020, 09:00 Uhr

Covid-19 (Coronavirus) und Klassenfahrten

Informationen über die coronabedingte Stornierung für Klassenfahrten-Kund*innen von Jugendtours

Seit Beginn der Corona-Krise steht Jugendtours mit vielen Kund*innen in Bezug auf gebuchte Klassenfahrten in direktem Kontakt. Für alle anderen stellt das Hallesche Unternehmen die folgende Erklärung zu Covid-19 und den damit verbundenen Stornierungen von Klassenfahrten aufgrund Corona bereit.

Covid-19 (Coronavirus) – Informationen für Klassenfahrten-Kund*innen von Jugendtours

Das schulische Reisen ist in Europa im Zuge der Corona-Pandemie vollständig zum Erliegen gekommen. In dieser außergewöhnlichen und dynamischen Situation storniert Jugendtours, wie alle anderen Schulfahrtenveranstalter und andere Akteure des Kinder- und Jugendreisens auch, Klassenfahrten nach gesetzlichen Vorgaben und lt. AGB. Es tut uns sehr leid, dass wir in vielen Fällen gezwungen sind, Stornogebühren zu berechnen. Ausnahmen machen wir lediglich dort, wo wir gesetzlich dazu verpflichtet sind: bei Stornierungen in Regionen, für die zum Stornierungszeitpunkt für das Reisedatum eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts bzw. eine Reiseeinschränkung vorliegt.

Anfang März 2020, kurz vor Ausbruch der Corona-Krise, hatte Jugendtours zusammen mit den Lehrer*innen und Schulen eine Vielzahl teilweise äußerst aufwändig geplanter Klassenfahrten organisiert. Um Programmpunkte und -termine festzuschreiben, sind wir Verträge mit Beförderungsunternehmen, Unterkünften und Programmanbietern eingegangen. Mit den Stornokosteneinnahmen müssen wir diese Verpflichtungen begleichen und unsere eigenen Kosten, die wir für die jeweiligen Kund*innen in der Vergangenheit bereits erbracht haben, decken (beispielsweise für die Buchung der Leistungen, Programmberatung, Vorauszahlung, Kundenbetreuung u.a.). Dazu kommen noch unsere laufenden Betriebsausgaben für die Rückabwicklung der stornierten Klassenfahrten. Um es deutlich zu sagen: Die Jugendtours GmbH benötigt die Stornozahlungen der Kund*innen dringend.

Uns ist es dennoch sehr wichtig, dass die Schüler*innen und Eltern nicht auf diesen Kosten sitzenbleiben. Deswegen bitten wir Lehrer*innen, sich die Stornierungsgebühren von der zuständigen Behörde in ihrem Bundesland erstatten zu lassen. Da die Kultur- und Bildungspolitik in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es auch verschiedene Regelungen zur Erstattung der Stornierungskosten ausgefallener Klassenfahrten. Einige Bundesländer haben dafür bereits Ansprechpartner bestimmt. Andere sind noch in der Beschlussphase. Über die jeweilige konkrete Lage im Bundesland geben die zuständigen Schulämter Auskunft.

Sollten Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte unter Tel 0345 - 521 63 53 an. Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen wie gewohnt unterstützend und beratend zur Seite. Bitte beachten Sie unsere geänderten Bürozeiten: Um in der Corona-Krise ihren Familien beizustehen, arbeiten unsere Mitarbeiter*innen teilweise in Home-Office.

Wir alle hoffen, dass die aktuelle Situation nur eine vorübergehende ist und schon bald neue Klassenfahrten, Abschlussfahrten oder eintägige Schulausflüge stattfinden können.


Weitere Informationen:
AGB – Jugendtours




 

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