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Debatte

Bettensteuer und Kurtaxen auf Klassenfahrten - geht's noch?

Wir fragen: Warum sind Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrt von der Zahlung einer Bettensteuer oder Kurtaxe nicht generell befreit?

Bettensteuer und Kurtaxe für Klassenfahrten

Klassenfahrten sind schulische Pflichtveranstaltungen, und über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler entscheiden eben nicht nur die Eltern. Wir fragen: Warum sollen Schülerinnen und Schüler auf eine Schulveranstaltung Bettensteuer oder Kurtaxe abführen, anstatt generell von einer solchen Zahlung befreit zu sein? Und warum werden Schülerinnen und Schüler erst dann von der Steuer ausgenommen, wenn engagierte Einzelpersonen, Unterkünfte, Reiseveranstalter oder Verbände lautstark Einspruch erheben? Versuchen wir diese Fragen zu beantworten.

In Bezug auf die Bettensteuer machte unsere Hauptstadt Berlin den Anfang. Die Touristenzahlen in den deutschen Großstädten schießen seit Jahren in die Höhe, warum also nicht bei jenen eine kleine Infrastrukturabgabe nehmen, die in die Städte fahren, um vom Leben dort zu profitieren, die ein Museum besuchen, Kultur genießen, Spaß haben oder mal in einer Fußballarena feiern wollen. Schließlich zahlt man in Rom oder Paris ebenso. Die Bettensteuer ist einfach verdientes Geld in den klammen Kassen der Kommunen. Das Prinzip funktioniert analog zur Mehrwertsteuer, es wird auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen und ist erst in der Unterkunft fällig, wer eine Cola kauft, bezahlt schließlich auch. Und Touristen sind auf Reisen, da sitzt das Portmonee bekanntlich lockerer. Wiederspruch ausgeschlossen? Nichts da, auf die großen Lobbyverbände ist Verlass. Warum sollten auch Geschäftsreisende eine Bettensteuer zahlen, sie besuchen die Kulturveranstaltungen doch rein dienstlich. Auch nutzen sie die U-Bahn nur berufsbedingt, versteht sich. Und die Straßen sind ja schließlich für alle da. Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrt sind von der Bettensteuer zunächst nicht ausgenommen, was verwundert, da niemand ernsthaft bezweifeln wird, dass die Klassenfahrt nach Berlin der außerschulischen Bildung dient. Hauptstadtreisen führen oft in den Deutschen Bundestag, in die Büros der lokalen Bundestags-Abgeordneten und in viele bedeutsame Gedenkstätten unseres Landes. Für Kinder aus bestimmten sozialen Schichten werden diese Reisen oftmals zu unvergessenen Erlebnissen, die sie so im Elternhaus nicht erleben können.

Erst nach Protest des Reisenetz e.V. wurden Schulklassen von der Bettensteuer in Berlin befreit. Um den Betrag nicht zu zahlen, reicht es fortan, eine unterschriebene Bescheinigung der Schule in der Unterkunft abzugeben. Jugendtours und andere Reiseveranstalter stellen den Lehrerinnen und Lehrern das entsprechende Formular frühzeitig bereit.

Die Zahlung der Bettensteuer ist für Touristinnen und Touristen eine Einbandstraße. Anders verhält es sich bei der Kurtaxe: Mit dem Bezahlen ist ein echter Mehrwert für die Zahlenden verbunden. Oftmals können Reisende bestimmte Zusatzleistung kostenlos nutzen: Ein Kurort lädt zum Besuch des gewaltigen Kurparks ein, der andere setzt mit dem Geld einen Rettungsschwimmer an den öffentlichen Strand usw. Für Schülerinnen und Schüler ist der zu zahlende Betrag in der Regel geringer bzw. entfällt ganz, da oft auch die Vergünstigen, die aus der Zahlung der Kurtaxe resultieren, für die jungen Zielgruppe nicht relevant sind.

Obwohl der Mehrwert ausbleibt, gibt es immer wieder Versuche, Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrt ordentlich zur Kasse zu bitten. Der Luftkurort Arendsee änderte für diesen Zweck seine Kurtaxsatzung für 2017. Der Stadtrat von Arendsee kippte über Nacht die Befreiungskriterien für schulisches Reisen im Klassenverband. Die Zahl der Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrt in Arendsee ist bekanntlich groß (bei Jugendtours eines der beliebtesten Reiseziele), was lag da näher, als hier zuzugreifen. Dabei geht diese Gesetzesänderung an der Praxis vorbei. Neben den prinzipiellen Bedenken schulische Pflichtveranstaltungen vor Ort mit kostenpflichtigen Abgaben zu belegen, war diese Änderung nicht umzusetzen. Als schulische Veranstaltungen sind Klassenfahrten auf den Unterricht abgestimmt und werden langfristig geplant. Das Buchungsverhalten einer Klassenfahrt unterscheidet sich grundlegend von dem einer normalen Reise. Die meisten Buchungen für 2017 wurden mindestens ein Jahr im Voraus getätigt und vom Schulleiter auch in Bezug auf Reiseziel und Budget genehmigt. Änderungen an den Verträgen sind nicht vorgesehen. Auch ist eine Planungssicherheit für die Unterkünfte, die Reiseveranstalter und die ARGE unumgänglich. Dank des Engagements u.a. auch von KiEZ Arendsee und Jugendtours wurde die Entscheidung letztlich zurückgenommen. Ähnlich wie in Berlin und in anderen Städten legen Schulklassen legen jetzt einfach vor Ort ein unterschriebenes Formular vor, aus dem hervorgeht, dass es sich bei der Reise um eine schulische Veranstaltung handelt. Vordrucke gibt es auch hier bei Jugendtours.

Die Beispiele zur Bettensteuer in Berlin und zur Kurtaxe in Arendsee zeigen, dass Politikerinnen und Politiker schulische Reisen oftmals falsch einschätzen. Egal, ob diese direkt im Schullandheim gebucht sind, im KiEZ oder über den Reiseveranstalter, eine Klassenfahrt ist und bleibt eine schulische Pflichtveranstaltung ohne Wenn und Aber. Als solche unterscheiden sich Klassenfahrten in der Praxis von allen anderen touristischen Reisen und sollten von zusätzlichen touristischen Abgaben vor Ort prinzipiell befreit werden. Es ist sehr zu begrüßen, dass in letzter Zeit mehrere Versuche scheiterten, Schülerinnen und Schüler Bettensteuer und Kurtaxe aufzubrummen. Dass Unterkünfte, Reiseveranstalter und Verbände sich für ihre junge Zielgruppe eben auch politisch einsetzen, weist auf eine starke Lobbyarbeit der Schulfahrtenveranstalter und der anderen Akteure des Kinder- und Jugendreisens in Deutschland hin.

Weitere Informationen:

Artikel AZ Altmark

Jugendtours-PM zu Bettensteuer Berlin

Alle Klassenfahrten

Autor: Lukas / Jugendtours | 21.08.2017




 

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