Staatliche Zuschüsse und Förderungen
Kostenübernahme bei Hartz IV bzw. ALG II
Laut Sozialgesetzbuch II übernimmt die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten, weil diese über die Regelleistungen hinausgehen (§ 23 Absatz 3 Ziffer 3). Dabei – so nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2008 - muss die ARGE die kompletten Kosten für eine Reise übernehmen (BSG, Urteil vom 13. 11. 2008 – B 14 AS 36/07 R).
Kostenübernahme bei Geringverdienern
Liegen die Einkommen der Eltern über dem Hartz IV-Satz, können aber die Kosten für eine Klassenfahrt nicht selbst aufbringen, dann besteht laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf Kostenerstattung. Das Gleiche trifft dem Grunde nach auch oft für Normalverdiener zu, die eine solche Belastung nicht ohne weiteres tragen können.
Für die Eltern ist es oft schwierig, vor anderen Eltern, den Lehrern oder den eigenen Kindern die angespannte finanzielle Situation zu offenbaren. Zudem ist dieser Anspruch praktisch nicht immer einzulösen, denn es liegt im Ermessen der jeweiligen ARGE, ob tatsächlich eine Unterstützung gezahlt wird.
Folglich ist es legitim zu fragen, aber eben nicht ganz einfach.
Zuwendungen und finanzielle Unterstützung durch den Förderverein
An vielen Schulen existiert ein Förderverein, in dem sich Eltern, Lehrer und ehemalige Absolventen für ihre Schule engagieren. Diese Fördervereine unterstützen häufig auf Anfrage bestimmte Projekte, die bei Klassenfahrten eine Rolle spielen, oder fördern einzelne Schüler, wenn sich die Eltern das nicht leisten können. Dieser Weg ist für die Eltern oft leichter zu beschreiten und erregt weniger Aufsehen.
Unterstützung von Klassenfahrten durch das Schulamt
Bei der Auswahl von Ziel und thematischer Ausrichtung einer Klassenfahrt besteht die Möglichkeit, sich die finanzielle Unterstützung des Schulamts zu sichern: z. B. werden Schulpartnerschaften mit Schulen aus Mittel- und Osteuropa oder außereuropäischen Staaten gefördert. Auch Fahrten zu Gedenkstätten können gefördert werden.
Prüfung, ob der zuständige Landkreis Förderung gewähren kann
Informationen über mögliche Zuschüsse für ein- und mehrtägige Klassenfahrten finden sich unter anderem auf den jeweiligen Internetseiten unter "Bildung und Teilhabe". Dort finden Sie auch Hinweise und Formulare zur Förderung und Unterstützung von Klassenfahrten und Schulausflügen.
Fahrtkostenzuschüsse für die Klassenfahrt nach Berlin
Für eine Reise mit der Schulklasse in die deutsche Haupstadt können Fördermittel bzw. Fahrtkostenzuschüsse beim Bundesrat oder über den lokalen Bundestags-Abgeordneten beim Bundestag eingereicht werden. Der Bundesrat gewährt Schüler- und Jugendgruppen, die den Bundesrat im Rahmen der politischen Bildung besuchen, Zuschüsse zu den Fahrkosten. Prinzipiell steht diese Förderung jeder Schülerin bzw. jedem Schüler zu, der mindestens die neunte Klasse besucht oder sich in einer Berufsausbildung befindet, zwischen 15 und 25 Jahre alt und nicht erwerbstätig ist. Während des Aufenthalts in Berlin muss eine Informationsveranstaltung beim Bundesrat besucht werden. Weitere Informationen finden Sie unter
Richtlinien Fahrkostenzuschüsse Bundesrat und
Klassenfahrt nach Berlin.
Des Weiteren können begrenzte Kontingente an Zuschüssen über den lokalen Bundestagsabgeordenten beantragt werden. Am besten ist es, Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Bundestagsabgeordneten und fragen dort nach. Die Kontaktdaten entnehmen Sie der Internetseite des Deutschen Bundestag unter
www.bundestag.de/abgeordnete/.
Zuschüsse durch die Bundeszentrale für politische Bildung (Gedenkstättenfahrten, Studienreisen u.a.)
Hier finden sich insbesondere für
Gedenkstättenfahrten ausführliche Hinweise – von öffentlichen Fördermitteln bis hin zur Förderung durch die Europäische Union:
www.bpb.de/partner/akquisos/143269/oeffentliche-foerdermittel
Gedenkstättenfahrten in Polen können Sie hier bezuschussen lassen:
Internationales Bildungs- und Begegnungswerk
Bei Studienreisen in eine Reihe von Ländern ist es möglich, bei bestimmten Trägern finanzielle Unterstützung zu beantragen, die in aller Regel an Projekte des Jugendaustauschs und klar definierte Voraussetzungen gebunden sind:
Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Tandem (Tschechien)
Deutsch-russischer Jugendaustausch
Hilfe von Stiftungen für die Finanzierung der Schulfahrt
Stiftungen der Bundesrepublik bieten für bestimmte Themen und Reiseziele Zuschüsse an, z.B.:
Friedrich-Ebert-Stiftung
Wenn die Reise ohnehin auf bestimmte historische oder politische Schwerpunkte ausgerichtet sein soll, lohnt es sich zu prüfen, ob es Stiftungen gibt, die sich hier inhaltlich, organisatorisch und finanziell einbringen können.
Pädagogischer Austauschdienst - Auswärtiges Amt
Der Pädagogische Austauschdienst des Auswärtigen Amts (Kulturminister Konferenz) unterstützt auch im Ramen des Erasmus-Programms Klassenfahrten und Austauschprogramme mit Fördergeldern, die von der Schule beantragt werden können. Die Internetseite finden Sie hier:
Pädagogischer Austauschdienst